Informationen zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
Methodische Sollstatistik 2014
E-Mail-Adresse: | für die Annahme der elektronischen Form: datenservice(at)gqhnet.de |
Testinstanz: |
In der Zeit vom 18.11.2014.-30.01.2015 haben Sie die Möglichkeit unter der vorgenannten E-Mail-Adresse Probedaten zur Sollstatistik zu übermitteln. Am 31.01.2015 werden diese Daten dann gelöscht. |
Die elektronischen Daten sowie die Papierversion inkl. unterzeichneter Konformitätserklärung sind in der Zeit vom 01.02.-02.03.2015 an unsere Geschäftsstelle zu übermitteln. |
Weitere Informationen: | http://www.gqhnet.de/datenservice/sollstatistik |
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Risikostatistik 2014
E-Mail-Adressen: |
Die Risikostatistik ist in der Zeit vom 01.02.-02.03.2015 ebenfalls an die E-Mail-Adresse datenservice(at)gqhnet.de zu senden. |
Testinstanz: |
Auch für die Risikostatistik besteht ab sofort und bis zum 30.01.2015 die Möglichkeit zur Übermittlung von Probedaten. Diese werden ebenfalls am 31.01.2015 gelöscht. |
Verschlüsselung: |
Die Verschlüsselung (PGP) erfolgt mit dem gleichen Schlüssel, welcher bei der Übermittlung der Sollstatistik zur Anwendung kommt: |
Weitere Informationen: | http://www.gqhnet.de/datenservice/risikostatistik |
QS-Daten-Export
Daten 2013 | Dies betrifft aussschließlich die Module DEK und NEO (Überlieger)! Diese Daten müssen bis 02.03.2015 weiterhin an die Adresse: daten(at)gqhnet.de exportiert werden. |
Daten 2014: |
Der Export der QS-Daten 2014 hat bis zum 02.03.2015 an folgende Adresse zu erfolgen: datenservice(at)gqhnet.de. |
Daten 2015: | Mit dem Verfahrensjahr 2015 ändert sich das Exportformat für die QS-Daten (XML). Der reguläre Datenimport ist ab dem 03.03.2015 möglich. |
Verfahrensjahr 2015
Umstellung Exportformat auf XML
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer seiner letzten Sitzungen die Spezifikation für das Verfahrensjahr 2015 verabschiedet.
Die wichtigste allgemeine Änderung ist die geplante Komplett-Umstellung des Exportformates der QS-Dokumentation auf XML für alle Leistungsbereiche (exkl. Schlaganfall und 12/1). Hierfür steht Ihnen ab sofort bis zum 30.01.2015 eine Testinstanz zur Verfügung (datenservice(at)gqhnet.de). Im Zuge der Vereinheitlichung des Verfahrens betrifft dies ab 2015 auch die Risikostatistik und die Sollstatistik (kommt erst im Februar 2016 zum Tragen!).
Leistungsbereich Cholezystektomie
Der Hessische Lenkungsausschuss hat mit seiner Sitzung vom 11.11.2014 beschlossen, entgegen der Vorgaben vom Gemeinsamen Bundesausschuss, für den Leistungsbereich 12/1 für alle hessischen Kliniken die Dokumentationspflicht auch 2015 beizubehalten. Bitte beachten Sie dies bei der QS-Filter-Einstellung für 2015. Hintergrund dieser Entscheidung ist das aktuelle Peer-Review-Verfahren Cholezystektomie in Hessen. Der Datenexport erfolgt im Jahr 2015 weiterhin im csv-Format.
Leistungsbereich Herzschrittmacher (Module 9/1 - 9/3)
Für die Leitungsbereiche 9/1-9/3 sind ab dem Verfahrensjahr 2015 auch die Krankenkassen-ID und die Versicherungsnummer der (ausschließlich gesetzlich versicherten) Patienten zu dokumentieren. Hintergrund hierfür ist die zukünftige Verknüpfung der einzelnen Leistungsbereiche im Rahmen des Follow-up-Verfahrens. Die Patientenmerkblätter werden seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses im Dezember 2014 abgestimmt.
Leistungsbereich Orthopädie (17/1 - 17/7)
In der Dokumentation der Endoprothesenversorgung gibt es weitreichende Änderungen. Im neuen Modul HEP (Hüftendoprothesenversorgung) werden künftig die Module 17/2 (Hüft-TEP-Erstimplantation) sowie 17/3 (Hüft-TEP-Wechsel) zusammengefasst. Zusätzlich werden im Modul HEP die endoprothetisch versorgten hüftgelenknahen Femurfrakturen aus dem bisherigen Modul 17/1 (Hüftgelenknahe Femurfraktur) dokumentiert. Damit werden ab 2015 im Modul 17/1 nur noch hüftgelenknahe Femurfrakturen mit osteosynthetischer Versorgung erfasst.
Weiterhin wird ein neues Modul KEP (Knieendoprothesenversorgung) eingeführt, in dem die bisherigen Module 17/5 (Knie-TEP-Erstimplantation) sowie 17/7 (Knie-TEP-Wechsel) zusammengefasst werden. Hier werden auch die Implantationen von unikondylären Schlittenprothesen (ehemals Modul 17/6) mit einbezogen.
Im Verfahrensjahr 2015 ist im Regelbetrieb in den Modulen HEP und KEP die Krankenkassen-ID und die Versicherungsnummer der (ausschließlich gesetzlich versicherten) Patienten zu dokumentieren. Hierüber muss eine Information der Patienten erfolgen. Diese Patientenmerkblätter werden seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses im Dezember 2014 abgestimmt.
Schlaganfall
Im Bereich der Schlaganfall-Akutbehandlung wird im Jahr 2015 der Basis-/Minimaldatensatz umgestellt. In Folge dessen ist ab dem Erhebungsjahr 2014 die Erfassung von Schlaganfallpatienten mit dem Minimaldatensatz des AQUA-Insituts nicht mehr zulässig. Für jeden Schlaganfallpatienten ist ein Basis-/Minimaldatensatz zu erfassen. Entsprechend der Patienteneinschlusskriterien wird dann der entsprechende Folgedatensatz ausgelöst. Sollte ein Patient nicht den Einschlusskriterien u.a. aus folgenden Gründen entsprechen:
• stationäre Aufnahme nach mehr als 7 Tagen nach Akutereignis
• Weiterverlegung in eine andere Klinik innerhalb von 2 Stunden nach Aufnahme
ist die Datenerfassung mit dem Basis-/ Minimaldatensatz abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentationsanleitung zur Schlaganfall-Akutbehandlung: http://www.gqhnet.de/leistungsbereiche/schlaganfall/sa_dokumentationsanleitungen/Dokumentationsanleitung_2015.pdf
Der Datenexport für die Schlaganfall-Akutbehandlung sowie die Neurologische Frührehabilitation erfolgt im Jahr 2015 weiterhin im csv-Format.
Weitere allgemeine und spezielle Informationen zur Spezifikation 2015 finden Sie unter folgendem Link: https://www.sqg.de/datenservice/spezifikationen-downloads/verfahrensjahr-2015/verfahrensjahr-2015.html.