Follow-up gemäß QSKH-RL 2015
Erfassungsjahr 2015
Mit der Spezifikation 2015 sollen erstmals Follow-up-Verfahren mittels PID-Verknüpfung in den Regelbetrieb integriert werden. Hierbei handelt es sich um folgende Leistungsbereiche:
- Herzschrittmacherversorgung (Modul 09/1, 09/2, 09/3)
- Hüftendoprothesenversorgung (ehemals Modul 17/2 und 17/3 sowie Fälle aus Modul 17/1 - neu ab 2015 Modul HEP)
- Knieendoprothesenversorgung (ehemals Modul 17/5 und 17/7 - neu ab 2015 Modul KEP)
Da bei Erhebung von Patientenidentifikationsdaten (PID-Felder) zum Zwecke der Qualitätssicherung die betroffenen Patienten durch das Krankenhaus informiert werden müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezielle Merkblätter erstellt, welche (Link zur Patienteninformation) den betreffenden Patienten ausgehändigt werden sollen.
Weitere Information zum Follow-up-Verfahren nach QSKH-Richtlinie finden Sie auf den Seiten des AQUA-Institutes.