Hintergrund
Zum 1. Juni 1995 trat der zweiseitige Vertrag über die
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung in Hessen in Kraft.
Dieser zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den
Verbänden der Krankenkassen in Hessen vereinbarte Vertrag dient der
Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß §137 i.V. m.
§112 Abs.2 S.1 Nr.3 SGB V. Auf dieser Grundlage wurde im November 1995
die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) eingerichtet.
- Ziele
- Aufgaben
- Organigramm (Land, Bund)
- Wegbeschreibung Geschäftsstelle
Last modified 10.01.2007 15:50 Uhr
