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Änderungen der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)

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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern gefasst, welcher zum 01.01.2012 in Kraft tritt.

Eine wesentliche Richtlinienänderung betrifft die Anhebung der Sanktionsgrenze von 80 % auf 95 % Vollzähligkeit. Die Sanktionsgrenze bezieht sich auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies bedeutet, dass finanzielle Sanktionen erfolgen, wenn die Vollzähligkeit der ab dem Erhebungsjahr 2012 gelieferten Daten leistungsbereichsbezogen unter 95 % liegt (§ 24 Abs.1 QSKH-RL).

Weitere Richtlinienänderungen umfassen u.a.:

  • die Aufnahme der Follow-Up-Daten zur Erprobung der längsschnittlichen Fallzusammenführung
  • die Fortsetzung der Follow-Up-Testung in 2012 unter Einbindung der dann etablierten Vertrauensstelle
  • die Stichprobenziehung im Datenvalidierungsverfahren.


Den Beschluss zur Richtlinienänderung finden Sie auf der Homepage des G-BA unter:

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1403/2011-10_20_QSKH-RL_Aenderung.pdf


Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung der Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger und die Erstellung des aktualisierten Fließtextes erst nach Vorliegen der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit auf der Homepage des G-BA erfolgt.


Last modified 02.12.2011 06:26 Uhr
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