Finanzierung der Geschäftsstelle
Vereinbarung zur Finanzierung der Geschäftsstelle Qualitätssicherung in Hessen nach § 137 SGB V für das Jahr 2011
Die Höhe des Zuschlags nach § 22 Abs. 3 b der Bundesvereinbarung Qualitätssicherung (Zuschlagsanteil Land) beträgt in Hessen für das Jahr 2011
0,47 EUR
Darin ist ein Betrag für die umsatzsteuerlichen Besonderheiten in Höhe von ca.
0,08 EUR
entalten. Zur Berechnung des Zuschlagsanteils wurde die Gesamtfallzahl der vollstationären Fälle des Jahres 2009 (Quelle: Meldung zur Methodischen Sollstatistik) angesetzt.
Last modified 10.03.2011 09:38 Uhr
