Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern 2011
Leistungsbereiche 2011
Der Beschluss über die „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern – Leistungsbereiche 2011“ wurde aktuell im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit am 01.01.2011 in Kraft. Der Beschlusstext und die tragenden Gründe wurden auf der Homepage (http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1128/) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bereitgestellt.
Zum Erfassungsjahr 2010 ergeben sich keine Änderungen, der G-BA hat sich für die Fortführung der im Jahr 2010 dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche ausgesprochen.
Ab 2011 werden die Leistungsbereiche Neonatologie und die drei Module in der Defibrillator-Chirurgie in die Berechnung der Dokumentationsrate einbezogen.
Last modified 26.01.2011 10:30 Uhr
