Neues Verfahren „Mehrzeitpunktmessung“
Ab dem 01.01.2011 wird ein Follow-up-Verfahren für die Leistungsbereiche Endoprothetische Operationen an Hüfte (17/2 und 17/3) und Knie (17/5 und 17/7) sowie für Geburtshilfe und Neonatologie (16/1 und NEO) eingeführt (s. auch unsere Infomail ‚Spezifikationsänderungen 2010 – 2011‘ vom 8. 11.2010). In diesem Verfahren, das als Testphase für die geplante sektorübergreifende Qualitätssicherung dient, werden unterschiedliche Behandlungsepisoden anhand von Patienten-pseudonymen miteinander verknüpft.
Da bei Erhebung von Patientenidentifikationsdaten (PID-Felder) zum Zwecke der Qualitätssicherung die betroffenen Patienten durch das Krankenhaus informiert werden müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezielle Merkblätter erstellt, die dazu verwendet werden können (Link zum Merkblatt) und ab dem 01.01.2011 den betreffenden Patienten ausgehändigt werden sollen; eine individuelle Anpassung dieser Merkblätter ist den Häusern freigestellt.
Die in das Follow-up einbezogenen GKV-Patienten müssen nach Auskunft der G-BA Rechtsabteilung nicht in die Datenerhebung einwilligen. Eine Einwilligungserklärung, z.B. in Form der Unterzeichnung der Merkblätter, erübrigt sich daher. Für privatversicherte Patienten findet das Verfahren durch die Definition der PID-Datenfelder („GKV-Versichert ja/nein“) keine Anwendung; gesetzlich versicherte Patienten sind dagegen im Verfahren enthalten.
Der Umsetzung der Mehrzeitpunktmessung sowie die Erhebung der dafür notwendigen Daten erfordern Änderungen in der Richtlinie zur stationären Qualitätssicherung hat das BMG inzwischen zugestimmt.
Über relevante weitere Schritte in der Umsetzung der Follow-up-Verfahren werden die Krankenhäuser zeitig informiert (siehe auch FAQ).
Last modified 10.03.2011 12:43 Uhr
