Änderung Leistungsbereiche 2010
Der Gemeinsamen Bundesausschuss hat in seinem Beschluss vom 18.06.2009 eine Änderung zur Vereinbarung zur Qualitätssicherung: Leistungsbereiche 2010 getroffen.
Im Erfassungsjahr 2010 sind die Leistungsbereiche "implantierte Defibrillatoren" und "Neonatologie" nun auch auf Bundesebene verpflichtend zu dokumentieren. Die Änderung der Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Beschluss einbezogene Leistungen im Erfassungsjahr 2010
Last modified 26.01.2011 08:32 Uhr
