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Datenvalidierungsverfahren 2012

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Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat gemäß § 9 Abs. 2 der Richtlinie gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser die Leistungsbereiche des Datenvalidierungsverfahrens 2012 (Stichproben) zum Erfassungsjahr 2011 festgelegt.

Für das Datenvalidierungsverfahren 2012 wurden folgende Leistungsbereiche ausgewählt:

  • Hüft-Endoprothesenwechsel und –komponentenwechsel
  • Neonatologie
  • Nierenlebendspende
  • Aortenklappenchirurgie, isoliert (beschränkt auf kathetergestützten Aortenklappenersatz)

Die zufällige Auswahl der Kliniken, die im Stichprobenverfahren einer Überprüfung unterzogen werden, erfolgt durch das AQUA-Institut. Unsere Geschäftsstelle wird sich mit den betroffenen Kliniken in Verbindung setzen. Die Stichprobenprüfung erfolgt durch Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle. Auf Basis der bereitzulegenden Patientenunterlagen wird eine Zweiterfassung einzelner QS-Daten vor Ort durchgeführt, die mit den gelieferten Daten abgeglichen werden. Das Ergebnis wird den Kliniken mitgeteilt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Bei den direkten Verfahren (Nierenlebendspende, Aortenklappenchirurgie, isoliert) erfolgt die Information direkt durch das AQUA-Institut.

Last modified 27.03.2012 09:29 Uhr
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