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You are here: Home » Sollstatistik » Hinweise der GQH zur Sollstatistik 2011

Erstellung und Versand der Sollstatistik 2011

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Die elektronische Sollstatistik ist als komprimierter und verschlüsselter E-Mail-Anhang an unsere Geschäftsstelle (GQH) zu übermitteln. Die Datei wird mit einem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt.

      • Die beiden Exportdateien SOLLBASIS_2011.txt und SOLLMODUL_2011.txt werden komprimiert und unter dem Namen SOLL_2011_<IKNRKH>_<BSNR>.ZIP gespeichert.
      • Die ZIP-Datei SOLL_2011_<IKNRKH>_<BSNR>.ZIP ist zusätzlich mit dem öffentlichen Schlüssel unserer Landesgeschäftstelle zu verschlüsseln und unter folgendem Namen zu speichern: SOLL_2011_<IKNRKH>_<BSNR>_<Ländercode>.GPG
      • Diese Datei mit dem Betreff "Sollstatistik 2011" schicken Sie bitte bis zum Ablauf der Übermittlungsfrist am 28.02.2012 24:00 Uhr an unsere die E-Mailadresse sollstatistik(at)gqhnet.de.
      • Nach der Übermittlung der elektronischen Version erhalten Sie von der GQH eine Rückmeldung - Rückprotokollierung mit Informationen über eventuell aufgetretene Fehler.
  • Für die korrekte Datensendung erhalten Sie von uns als E-Mailanhang im pdf-Format die „Meldung zur methodischen Sollstatistik 2011“. Dieses Formular muss mit der Originalunterschifft der Geschäftsführung an die GQH Adresse bis zum 28.02.2012 übermittelt werden.


  • Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen
    Frankfurter Straße 10-14
    65760 Eschborn


  • Sofern Ihr Haus für das Verfahrensjahr 2011 keine dokumentationspflichtigen Fälle (weder bundes- noch landesweit verpflichtend) hat und Ihnen keine Software zur Generierung der elektronischen Nullmeldungs-Sollstatistik zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen an, die Generierung der elektronischen Sollstatistik zu übernehmen. Damit wir Ihnen die Konformitätserklärung zu schicken können, bitten wir Sie sich mit uns zeitnah in Verbindung zu setzen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Nullmeldungen!
  • Beachten Sie bitte, dass bei fehlender oder verspäteter Übermittlung der Konformitätserklärung der G-BA eine Sanktionierung in Höhe von 6.000 € beschlossen hat.
 

Last modified 16.01.2012 20:38 Uhr
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