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Sollstatistik 2011

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Die Sollstatistik ist die Aufstellung der im Berichtszeitraum für die externe Qualitätssicherung zu dokumentierenden Fälle. Der Berichtszeitraum umfasst sämtliche Patienten eines Krankenhauses, welche im Erfassungsjahr aufgenommen wurden und bis zum 31.01. des folgenden Jahres entlassen wurden.

Um die Vollständigkeit der Teilnahme am Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung bewerten zu können, ist die Übermittlung der so genannten Sollstatistik seit 2004 verpflichtend vorgeschrieben.

Im Erfassungsjahr 2011 wird die mittels der QS-Filter-Software generierte methodische Sollstatistik zusammen mit der Konformitätserklärung spätestens bis zum 28. Februar 2012 nur noch an unsere Landesgeschäftsstelle (GQH) übermittelt. Dies gilt sowohl für die elektronische Übermittlung als auch für die Papierform. Damit entfällt wie im letzten Jahr der parallele Versand an das AQUA-Institut.

Beachten Sie bitte, dass alle dokumentationspflichtige Leistungsbereiche in der Sollstatistik aufgeführt  werden müssen – auch bei einer Nullmeldung ! Die Änderungen können Sie dem  Formblatt zur Methodischen Sollstatistik 2011 (Hessen) entnehmen.

Weiterhin ist zu beachten, dass für den Leistungsbereich Neonatologie (NEO) die Aufnahmejahre 2010 und 2011 zu unterscheiden sind.

  • Übermittlung der elektronischen Version der Sollstatistik mit dem Betreff "Sollstatistik 2011" erfollgt an die E-Mailadresse unserer Geschäftsstelle: sollstatistik(at)gqhnet.de
  • Übermittlung der Papierform des Formulars "Meldung zur methodischen Sollstatistik 2011": 

    Geschäftstelle Qualitätssicherung Hessen
    Frankfurter Straße 10-14
    65760 Eschborn

Die technische Dokumentation zur Übermittlung der Sollstatistik sieht vor, dass die Verschlüsselung des ZIP-Archivs (welches die Exportdateien der Sollstatistik enthält) nach GnuPT durchgeführt wird. Für die Verschlüsselung soll der öffentliche Schlüssel der jeweiligen Datenstelle verwendet werden, an welche die Sollstatistik übermittelt wird.

Die Erstellung der Sollstatistik und die Verschlüsselung nach GnuPT ist laut Spezifikation Bestandteil des QS-Filters. Die entsprechenden Funktionen sind daher von Ihrer Software-Firma als Bestandteil des QS-Filters zur Verfügung zu stellen.

Falls in Ihrem QS-Filter die Verschlüsselung nach GnuPT von Ihrer Software-Firma trotzdem nicht umgesetzt wurde, empfehlen wir zur Verschlüsselung das Programm, das auf der Internetseite http://www.gnupt.de/wp/  zum Download zur Verfügung steht.

Bitte Beachten: ! ! ! Public-Key ! ! !

Bitte laden Sie sich den Public-Key von dieser Webseite runter.
sollstatistik_gqh_pub.txt
Dieser Schlüssel kam bereits für die Sollstatistik 2009 zur Anwendung.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter:

 

  

Last modified 16.01.2012 20:45 Uhr
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