Neonatologie - Einleitung
Als wichtige Ergänzung zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe wurde die Qualitätssicherung in der Neonatologie entwickelt. Sie ermöglicht für die bis zum 10. Lebenstag in eine Kinderklinik verlegten Kinder (in Hessen ca. 10%), eine genaue Beschreibung der kindlichen Morbidität.
Die Möglichkeit, an der Qualitätssicherung in der Neonatologie teilzunehmen, war in Hessen ab 1989 gegeben. Seit 1995 beteiligen sich alle neonatologischen Abteilungen an dieser Maßnahme.
Mit Beginn des Jahres 1998 wurde die vom bundesweiten Arbeitskreis der Neonatologen entwickelte modifizierte Neonatalerhebung in Hessen eingeführt und erfolgt seit diesem Zeitpunkt rein EDV-gestützt.
Die fachliche Betreuung der Neonatalerhebung wird durch den Fachausschuss "Qualitätssicherung Perinatologie" gewährleistet. Weiterhin finden regelmäßige Treffen aller hessischen neonatologischen Abteilungen (Morbiditätskonferenzen) statt. Hier werden auch die Ergebnisse der Neonatalerhebungen diskutiert.
Die Neonatalerhebung umfasst alle relevanten medizinischen Daten von Neugeborenen, die innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt in eine Kinderklinik verlegt werden. Diese flächendeckende Qualitätssicherungsmaßnahme schließt sich übergangslos an die Perinatalerhebung an, mit dem Ziel der Sicherung sowie Verbesserung der neonatologischen Versorgung. Hauptaugenmerk liegt hier auf der Frühgeborenenbehandlung.
Die stationäre Qualitätssicherung in der Neonatologie wurde bisher als Landesverfahren durchgeführt (Neonatalerhebung). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung im Juni 2009 die Einführung eines bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 wird die Neonatologie als bundeseinheitliches Verfahren in die externe stationäre Qualitätssicherung nach §137 SGB V eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen in der Überführung von Landes- in ein einheitliches Bundesverfahren betreffen:
- Die dokumentationspflichtigen Fälle werden mit dem QS-Filter ausgelöst, der durch eindeutig definierte Bedingungen, die an die § 301-Daten gebunden sind, die homogene Auslösung der Dokumentationspflicht sowie die Prüfung der Vollständigkeit mittels einer Sollstatistik ermöglicht.
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Die bundeseinheitliche Spezifikation des Datensatzes ermöglicht eine einheitliche Auswertung der neonatologischen Versorgungsqualität.
- Die Datensatzüberarbeitung erfolgte inhaltlich ohne größere Umfangzunahme.
Ziel ist es, die Versorgungsqualität von Frühgeborenen und schwerwiegend kranker Neugeborener einheitlich und unabhängig von einer Aufnahme in eine pädiatrische Fachabteilung zu erfassen.
Last modified 30.11.2009 12:32 Uhr
