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Neurologische Frührehabilitation nach Schlaganfall

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Die externe Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung in Hessen wurde im Jahr 2007 um das Projekt Neurologische Frührehabilitation (Phase B) erweitert.

Bei der Phase B der Neurologischen Rehabilitation handelt es sich um verpflichtende QS-Maßnahme. Im Rahmen der QS in der neurologischen Frührehabilitation werden Daten von Patienten erhoben, die überwiegend bettlägerig sind. Ziel ist hier insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Umwelt sowie die Förderung basaler, sensorische und motorischer Funktionen.

In die Datenerhebung einbezogen sind alle Patienten mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer Hauptdiagnose der folgenden Diagnosegruppe:
  • Hirninfarkt (I63.-)
  • Intrazerebrale Blutung (I61.-)
  • Subarachnoidalblutungen (I60.-)
  • Schlaganfall nicht näher als Hirninfarkt oder Blutung bezeichnet (I64)



Last modified 20.02.2012 06:17 Uhr