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Herzschrittmacher - Einleitung

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Qualitätssicherung in der Herzschrittmacher-Behandlung

Die Schrittmachertherapie hat sich seit der Erstimplantation durch Senning 1958 von einer rein lebenserhaltenden Maßnahme zu einer immer differenzierteren Therapieform entwickelt. Heute sind Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und Langzeitprognose wichtige Zielgrößen in der Behandlung bradykarder Herzrythmusstörungen. Um diese Anforderungen zu erreichen, sollte das Schrittmachersystem einen weitgehend physiologischen Zustand erhalten bzw. wieder herstellen.

Seit 2001 wird in Hessen im Rahmen der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V die Schrittmachererstimplantation (Modul 9/1), der Batteriewechsel (Modul 9/2) sowie die Schrittmacherexplantation und -revision (Modul 9/3) im stationären Bereich erfasst.

Schwerpunkt der Betrachtung im Rahmen der Qualitätssicherung liegt auf der Indikationsstellung, der Wahl des richtigen Systems, Komplikationsraten sowie optimaler Messwerte.




Last modified 20.04.2005 10:59 Uhr