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FAQ - Generalindikator Dekubitusprophylaxe

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Häufig gestellte Fragen zum Generalindikator Dekubitusprophylaxe

Wie verfahre ich bei hausinternen Verlegungen ?


  • Bei hausinternen Verlegungen ist der Datensatz von der Folgeabteilung fortzuführen.
  • Der Datensatz wird mit dem Fachabteilungsschlüssel der aufnehmenden Abteilung gekennzeichnet.
  • Als Entlassung gilt der Zeitpunkt zu dem der Patient das Krankenhaus verläßt (nicht der Zeitpunkt der internen Verlegung).

Müssen für Patienten mit wiederholten stationären Aufenthalten mehrere Datensätze angelegt werden?


Wenn es sich um zusammengeführte Fälle handelt (DRG-Fallzusammenführung) ist ein Datensatz zu dokumentieren. Falls keine Fallzusammenführung erfolgt ist, muss ggf. für jeden Aufenthalt ein Datensatz dokumentiert werden.


Wie werden Überlieger dokumentiert?


Patienten ab 75 Jahren, die zwischen dem 1.1 und dem 31.3. eines Jahres aufgenommen und bis zum 30.4. des Jahres entlassen werden sind dokumentationspflichtig.


Welche Fälle sind zu dokumentieren?

„Generalindikator Dekubitusprophylaxe“ auch für vollstationäre Fälle, die nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden, zu dokumentieren

Ab 2008 sind auch Krankenhäuser und Fachabteilungen, die Fälle nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen, verpflichtet, Daten zur Dekubitusprophylaxe bei vollstationären Patienten über 75 Jahren die in dem begrenzten Erfassungszeitraum von 3 Monaten (1. Januar bis 31. März) des Erfassungsjahres zu dokumentieren. Damit kommen erstmals u. a. Abteilungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit der externen stationären Qualitätssicherung in Berührung. Bisher waren für das Verfahren der externen Qualitätssicherung ausschließlich DRG-Fällle dokumentationspflichtig. Die Auslösung dieser Dokumentationsverpflichtung sollte sich jedoch nicht an der Abrechnungsform, sondern an der Versorgungsleistung orientieren. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Verfahren der externen Qualitätssicherung auf alle vollstationären Krankenhausfälle anzuwenden.


Sind teilstationäre DRG-Fälle dokumentationspflichtig?


Die Dokumentationspflicht betrifft nur vollstationäre Fälle. Teilstationäre Fälle sind somit in keinem Fall zu dokumentieren. Sollten teilstationäre DRG-Fälle von Ihrer QS-Software als dokumentationspflichtig angezeigt werden, ist es ausreichend, den Minimaldatensatz zu dokumentieren.





Last modified 07.05.2010 07:51 Uhr