Pflege - Einleitung
Die Qualitätssicherung in der Pflege steht ab dem 1. Januar 2004
gleichberechtigt neben anderen bundesweit etablierten Modulen. Schon seit
2002 ist die Dokumentation verpflichtend, seit Beginn des Jahres 2004 ist die Dokumentation zusätzlich mit
Abschlägen versehen.
Im Mittelpunkt der pflegerischen
Qualitätssicherung steht der Dekubitus. Die Abfrage konzentriert sich
auf klar messbare Ergebnisindikatoren, die sich mit dem Vorhandensein
eines Dekubitus bei der Aufnahme des Patienten und der Neuentstehung
eines Dekubitus während des stationären Aufenthaltes befassen.
Ein Dekubitus (Druckgeschwür durch Wundliegen) ist eine durch länger anhaltenden Druck entstandene Wunde auf der Haut und des darunterliegenden Gewebes. Ein Dekubitus stellt immer eine schwerwiegende Komplikation dar. Einmal entstanden sind Dekubitalulzera für die Betroffenen sehr belastend, die Behandlung aufwändig und die Heilung oft langwierig. Aus pflegerischer, mediznischer, ethischer und gesundheitsökonomischer Perspektive muss das zentrale Anliegen daher sein, Dekubitalulzera durch erfolgreiche Vorbeugemaßnahmen weitgehend zu verhindern. Demzufolge kommt der Dekubitusprophylaxe ein hoher Stellenwert im Bereich der pflegerischen Tätigkeit zu.
Hauptziel der Qualitätssicherung in der Pflege ist es, das Auftreten neuer Dekubitalulzera im Laufe des stationären zu vermeiden. Desweiteren wird erwartet, dass bereits bei Aufnahme vorhandene Dekubitalulzera durch geeignete pflegerische Maßnahmen sowohl im Schweregrad wie auc hin der Anzahl deutlich reduziert werden können.
„Generalindikator Dekubitusprophylaxe“ auch für vollstationäre Fälle, die nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden, zu dokumentieren
Ab 2008 sind auch Krankenhäuser und Fachabteilungen, die Fälle nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen, verpflichtet, Daten zur Dekubitusprophylaxe bei vollstationären Patienten über 75 Jahren zu dokumentieren. Damit kommen erstmals u. a. Abteilungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit der externen stationären Qualitätssicherung in Berührung. Bisher waren für das Verfahren der externen Qualitätssicherung ausschließlich DRG-Fällle dokumentationspflichtig. Die Auslösung dieser Dokumentationsverpflichtung sollte sich jedoch nicht an der Abrechnungsform, sondern an der Versorgungsleistung orientieren. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Verfahren der externen Qualitätssicherung auf alle vollstationären Krankenhausfälle anzuwenden.
Last modified 10.01.2008 12:46 Uhr
