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Pflege - Einleitung

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Die Qualitätssicherung in der Pflege steht ab dem 1. Januar 2004 gleichberechtigt neben anderen bundesweit etablierten Modulen. Schon seit 2002 ist die Dokumentation verpflichtend, seit Beginn des Jahres 2004 ist die Dokumentation zusätzlich mit Abschlägen versehen.

Im Mittelpunkt der pflegerischen Qualitätssicherung steht der Dekubitus. Die Abfrage konzentriert sich auf klar messbare Ergebnisindikatoren, die sich mit dem Vorhandensein eines Dekubitus bei der Aufnahme des Patienten und der Neuentstehung eines Dekubitus während des stationären Aufenthaltes befassen.

Ein Dekubitus (Druckgeschwür durch Wundliegen) ist eine durch länger anhaltenden Druck entstandene Wunde auf der Haut und des darunterliegenden Gewebes. Ein Dekubitus stellt immer eine schwerwiegende Komplikation dar. Einmal entstanden sind Dekubitalulzera für die Betroffenen sehr belastend, die Behandlung aufwändig und die Heilung oft langwierig. Aus pflegerischer, mediznischer, ethischer und gesundheitsökonomischer Perspektive muss das zentrale Anliegen daher sein, Dekubitalulzera durch erfolgreiche Vorbeugemaßnahmen weitgehend zu verhindern. Demzufolge kommt der Dekubitusprophylaxe ein hoher Stellenwert im Bereich der pflegerischen Tätigkeit zu.

Hauptziel der Qualitätssicherung in der Pflege ist es, das Auftreten neuer Dekubitalulzera im Laufe des stationären zu vermeiden. Desweiteren wird erwartet, dass bereits bei Aufnahme vorhandene Dekubitalulzera durch geeignete pflegerische Maßnahmen sowohl im Schweregrad wie auc hin der Anzahl deutlich reduziert werden können.

Ab 1. Januar 2007 wurde der bisherige Leistungsbereich "Pflege Dekubitusprophylaxe" abgelöst von dem neuen Leistungsbereich "Generalindikator Dekubitusprophylaxe". Im Rahmen des Generalindikators wird die Dekubitusinzidenz (Rate der neu entstandenen Dekubitaluluerza) nun ohne die primäre Bindung an bestimmte Diagnosen erfasst. Damit soll errreicht werden, dass die Versorgungsqualität eines Krankenhauses beobachtet werden kann.

„Generalindikator Dekubitusprophylaxe“ auch für vollstationäre Fälle, die nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden, zu dokumentieren

Ab 2008 sind auch Krankenhäuser und Fachabteilungen, die Fälle nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen, verpflichtet, Daten zur Dekubitusprophylaxe bei vollstationären Patienten über 75 Jahren zu dokumentieren. Damit kommen erstmals u. a. Abteilungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit der externen stationären Qualitätssicherung in Berührung. Bisher waren für das Verfahren der externen Qualitätssicherung ausschließlich DRG-Fällle dokumentationspflichtig. Die Auslösung dieser Dokumentationsverpflichtung sollte sich jedoch nicht an der Abrechnungsform, sondern an der Versorgungsleistung orientieren. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Verfahren der externen Qualitätssicherung auf alle vollstationären Krankenhausfälle anzuwenden.

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Liste der Softwareanbieter

 


Last modified 10.01.2008 12:46 Uhr