Mammachirurgie - Einleitung
Die Qualitätssicherung in der Mammachirurgie umfass die Erhebung von:
Bis einschließlich 2002 wurden Operationen an der Mamma in einem gemeinsamen Erhebungsinstrument mit gynäkologischen Eingriffen dokumentiert. In einer bundesweiten Expertengruppe wurde – parallel zur Entwicklung der S3-Leitlinie "Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms" – ein neuer Datensatz definiert, der sich an den Forderungen der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie orientiert und deren Qualitätsindikatoren abbilden kann.
Obwohl mit Einführung dieses neuen Instrumentes im Jahr 2003 bundesweit nur die Dokumentation maligner Tumore verpflichtend war, umfaßte die Erhebung in Hessen damals bereits auch benigne Tumore. Seit 2004 ist das Verfahren bundeseinheitlich und berücksichtigt Exzisionen benigner und maligner Tumoren und deren Folgeeingriffe (z.B. Nachresektionen, zweizeitige Axilladissektion).
Der Datensatz zur Mammachirurgie beruht auf dem sog. Teildatensatzkonzept, so daß patientenbezogene Daten (z.B. Alter, Aufnahme- und Entlassungsdatum) auch bei Mehrfachoperationen während eines stationären Aufenthaltes nur einmal erfaßt werden müssen. Medizinische Befunde (z.B. prä- oder postoperative Histologie) sind für jede betroffene Seite getrennt zu erheben, jedoch auch hier lediglich einmal pro Aufenthalt.
Unterschiede in der Dokumentation der Qualitätssicherung in der Mammachirurgie zwischen Bundes- und Landesebene bestehen nicht.
- Tumorexstirpationen
- axillären Eingriffen
Bis einschließlich 2002 wurden Operationen an der Mamma in einem gemeinsamen Erhebungsinstrument mit gynäkologischen Eingriffen dokumentiert. In einer bundesweiten Expertengruppe wurde – parallel zur Entwicklung der S3-Leitlinie "Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms" – ein neuer Datensatz definiert, der sich an den Forderungen der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie orientiert und deren Qualitätsindikatoren abbilden kann.
Obwohl mit Einführung dieses neuen Instrumentes im Jahr 2003 bundesweit nur die Dokumentation maligner Tumore verpflichtend war, umfaßte die Erhebung in Hessen damals bereits auch benigne Tumore. Seit 2004 ist das Verfahren bundeseinheitlich und berücksichtigt Exzisionen benigner und maligner Tumoren und deren Folgeeingriffe (z.B. Nachresektionen, zweizeitige Axilladissektion).
Der Datensatz zur Mammachirurgie beruht auf dem sog. Teildatensatzkonzept, so daß patientenbezogene Daten (z.B. Alter, Aufnahme- und Entlassungsdatum) auch bei Mehrfachoperationen während eines stationären Aufenthaltes nur einmal erfaßt werden müssen. Medizinische Befunde (z.B. prä- oder postoperative Histologie) sind für jede betroffene Seite getrennt zu erheben, jedoch auch hier lediglich einmal pro Aufenthalt.
Unterschiede in der Dokumentation der Qualitätssicherung in der Mammachirurgie zwischen Bundes- und Landesebene bestehen nicht.
Last modified 11.05.2010 11:12 Uhr
