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Einleitung

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Bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren Implantierbare Defibrillatoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.06.2009  beschlossen, dass das Qualitätssicherungsverfahren Implantierbare Defibrillatoren im Jahre 2010 eingeführt wird. Somit beginnt die verpflichtende Dokumentation für dieses Verfahren für alle Krankenhäuser ab dem 01. Januar 2010.

 

Das Verfahren wurde von der BQS-Fachgruppe Herzschrittmacher und einer Arbeitsgruppe mit Experten auf dem Gebiet der Implantierbaren Defibrillatoren entwickelt.

 

Analog zur QS Herzschrittmacher handelt es sich um drei Leistungsbereiche:

  • Implantierbare Defibrillatoren – Implantation
  • Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel
  • Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation

 

Dokumentationspflicht besteht für alle vollstationären Fälle von Patienten, bei denen ein operativer Eingriff mit implantierbaren Defibrillatoren durchgeführt wurde. Zur Auslösung der Qualitätssicherungsfälle im so genannten QS-Filter dienen die dokumentierten OPS-Kodes. Kombinationsgeräte mit Defibrillator- und Herzschrittmacherfunktion werden über die OPS den Defibrillatoren zugeordnet und müssen nicht doppelt dokumentiert werden

 


Last modified 30.11.2009 13:23 Uhr