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FAQ - Follow-up-Verfahren

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1. Ist die Teilnahme an der Datenerhebung freiwillig?
Jedes Krankenhaus ist verpflichtet die Patientendaten zu erfassen. Diese verbleiben jedoch so lange im Haus, bis eine Vertrauensstelle zur Entgegennahme eingerichtet ist.
2. Müssen die Patienten dieser Erhebung (z.B. per Unterschrift) zustimmen?
Nein, die Patienten müssen lediglich ausreichend informiert werden.
3. Was passiert mit PID-Daten, die schon ohne Aufklärung des Patienten erfasst wurde?
Diese können nicht verwendet werden.
4. Können Patienten die Erfassung der PID-Daten ablehnen?
Nein, da es eine gesetzliche Vorgabe ist.
5. Wann soll das Merkblatt zur Patienteninformtion verteilt werden?
Es ist jedem Haus selbst überlassen, wann und wie es die betroffenen Patienten informiert.
6. Bei welchen Patienten werden die PID-Daten aufgenommen?

GKV-versichert - ja

GKV + Zusatzverichert - ja

Privatversichert - nein


Last modified 18.01.2012 10:24 Uhr
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