Follow-up-Verfahren nach QSKH-Richtlinie
Ab dem 01.01.2011 wird ein Follow-up-Verfahren für die Leistungsbereiche Endoprothetische Operationen an Hüfte (17/2 und 17/3) und Knie (17/5 und 17/7) sowie für Geburtshilfe und Neonatologie (16/1 und NEO) eingeführt. In diesem Verfahren, das als Testphase für die geplante sektorübergreifende Qualitätssicherung dient, werden unterschiedliche Behandlungsepisoden anhand von Patientenpseudonymen miteinander verknüpft.
Da bei Erhebung von Patientenidentifikationsdaten (PID-Felder) zum Zwecke der Qualitätssicherung die betroffenen Patienten durch das Krankenhaus informiert werden müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezielle Merkblätter erstellt, welche (Link zur Patienteninformation) ab dem 01.01.2011 den betreffenden Patienten ausgehändigt werden sollen.
Weitere Information zum Follow-up-Verfahren nach QSKH-Richtlinie finden Sie auf den Seiten des AQUA-Institutes.
Merkblatt des AQUA-Institutes zu den Follow-up-Verfahren
Häufig gestellte Fragen zum Follow-up-Verfahren
Öffentlicher Schlüssel für den Probebetrieb
Last modified 16.02.2012 10:00 Uhr
